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Kaufmannische Gewohnheit und Burgrecht bei Notker dem Deutschen
Zum Verhältnis von literarischer Tradition und zeitgenössischer Realität in der frühmittelalterlichen Rhetorik
Taschenbuch
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Veröffentlicht 1984, von Rudolf Lauda bei Peter Lang
ISBN: 978-3-8204-7867-9
Auflage: Neuausg.
182 Seiten
Die Rhetorikbearbeitung Notkers des Deutschen (950-1022) steht einerseits in der Kenntnis und Tradition der antiken Texte und deren Begriffssystem, greift aber andererseits im Rahmen der Didaktik des Rechtsunterrichts auf Beispiele aus zeitgenössischer Realität zurück. In diesem Spannungsfeld gelingt, nach Aufarbeitung der frühmittelalterlichen Rhetorikrezeption von Alkuin bis Notker, eine ...
Besprechung
"Das Ergebnis ist sowohl für die Geschichte der Rechtslehre wie für die Geschichte der ma. Stadt von Bedeutung." (Johannes Fried, Deutsches Archiv für die Erforschung des Mittelalters)
Beschreibung
Die Rhetorikbearbeitung Notkers des Deutschen (950-1022) steht einerseits in der Kenntnis und Tradition der antiken Texte und deren Begriffssystem, greift aber andererseits im Rahmen der Didaktik des Rechtsunterrichts auf Beispiele aus zeitgenössischer Realität zurück. In diesem Spannungsfeld gelingt, nach Aufarbeitung der frühmittelalterlichen Rhetorikrezeption von Alkuin bis Notker, eine Interpretation der Begriffe "keuuónehéite" der Kaufleute und "púrgréht", deren Sinngehalt in der mittelalterlichen Städteforschung wissenschaftlich heftig umstritten war. Die Interpretation aus dem rhetorischen Textzusammenhang heraus zeigt die unterschiedlichen Merkmale des kaufmännischen Sonderrechts und des in der "búrg" als Herrschaftszentrum gewiesenen Rechts auf. Notker beschrieb damit die Ansätze einer Entwicklung, die zum mittelalterlichen Stadtrecht führte.
"Das Ergebnis ist sowohl für die Geschichte der Rechtslehre wie für die Geschichte der ma. Stadt von Bedeutung." (Johannes Fried, Deutsches Archiv für die Erforschung des Mittelalters)
Beschreibung
Die Rhetorikbearbeitung Notkers des Deutschen (950-1022) steht einerseits in der Kenntnis und Tradition der antiken Texte und deren Begriffssystem, greift aber andererseits im Rahmen der Didaktik des Rechtsunterrichts auf Beispiele aus zeitgenössischer Realität zurück. In diesem Spannungsfeld gelingt, nach Aufarbeitung der frühmittelalterlichen Rhetorikrezeption von Alkuin bis Notker, eine Interpretation der Begriffe "keuuónehéite" der Kaufleute und "púrgréht", deren Sinngehalt in der mittelalterlichen Städteforschung wissenschaftlich heftig umstritten war. Die Interpretation aus dem rhetorischen Textzusammenhang heraus zeigt die unterschiedlichen Merkmale des kaufmännischen Sonderrechts und des in der "búrg" als Herrschaftszentrum gewiesenen Rechts auf. Notker beschrieb damit die Ansätze einer Entwicklung, die zum mittelalterlichen Stadtrecht führte.