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Die Bedeutung der Ertragsprognose für Tatbestand und Rechtsfolge privater Versorgungsleistungen
Dissertationsschrift
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2006, von Jens Reddig bei Peter Lang
ISBN: 978-3-631-55739-6
Auflage: Neuausg.
168 Seiten
210 mm x 148 mm
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Spätestens seit den - erneuten - Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs hierzu aus dem Jahre 2003 besteht vom Grundsatz her für die Praxis Einigkeit: Versorgungsleistungen, die anlässlich einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen gezahlt werden, sind beim zur Zahlung ...
Beschreibung
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Spätestens seit den - erneuten - Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs hierzu aus dem Jahre 2003 besteht vom Grundsatz her für die Praxis Einigkeit: Versorgungsleistungen, die anlässlich einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen gezahlt werden, sind beim zur Zahlung verpflichteten Vermögensübernehmer steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und beim Übergeber in gleicher Höhe als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig. Dies gilt allerdings nur, sofern die Leistungen aus den zu prognostizierenden Erträgen des Vermögens tatsächlich erbracht werden können. Diese Arbeit nimmt sich der Frage an, auf welcher Grundlage eine solche Ertragsprognose zu erfolgen hat. Geklärt wird neben weiteren formellen Fragestellungen auch, welcher Ertragsbegriff hierfür zu Grunde zu legen ist und wie die relevante Ertragsgröße zu ermitteln ist.
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Spätestens seit den - erneuten - Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs hierzu aus dem Jahre 2003 besteht vom Grundsatz her für die Praxis Einigkeit: Versorgungsleistungen, die anlässlich einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen gezahlt werden, sind beim zur Zahlung verpflichteten Vermögensübernehmer steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und beim Übergeber in gleicher Höhe als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig. Dies gilt allerdings nur, sofern die Leistungen aus den zu prognostizierenden Erträgen des Vermögens tatsächlich erbracht werden können. Diese Arbeit nimmt sich der Frage an, auf welcher Grundlage eine solche Ertragsprognose zu erfolgen hat. Geklärt wird neben weiteren formellen Fragestellungen auch, welcher Ertragsbegriff hierfür zu Grunde zu legen ist und wie die relevante Ertragsgröße zu ermitteln ist.