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Die Bedeutung der Ertragsprognose für Tatbestand und Rechtsfolge privater Versorgungsleistungen

Die Bedeutung der Ertragsprognose für Tatbestand und Rechtsfolge privater Versorgungsleistungen

Dissertationsschrift

Die Bedeutung der Ertragsprognose für Tatbestand und Rechtsfolge privater Versorgungsleistungen
Taschenbuch 57,95
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Veröffentlicht 2006, von Jens Reddig bei Peter Lang

ISBN: 978-3-631-55739-6
Auflage: Neuausg.
168 Seiten
210 mm x 148 mm

 
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Spätestens seit den - erneuten - Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs hierzu aus dem Jahre 2003 besteht vom Grundsatz her für die Praxis Einigkeit: Versorgungsleistungen, die anlässlich einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen gezahlt werden, sind beim zur Zahlung ...
Beschreibung
Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Spätestens seit den - erneuten - Beschlüssen des Großen Senats des Bundesfinanzhofs hierzu aus dem Jahre 2003 besteht vom Grundsatz her für die Praxis Einigkeit: Versorgungsleistungen, die anlässlich einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen gezahlt werden, sind beim zur Zahlung verpflichteten Vermögensübernehmer steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und beim Übergeber in gleicher Höhe als wiederkehrende Bezüge steuerpflichtig. Dies gilt allerdings nur, sofern die Leistungen aus den zu prognostizierenden Erträgen des Vermögens tatsächlich erbracht werden können. Diese Arbeit nimmt sich der Frage an, auf welcher Grundlage eine solche Ertragsprognose zu erfolgen hat. Geklärt wird neben weiteren formellen Fragestellungen auch, welcher Ertragsbegriff hierfür zu Grunde zu legen ist und wie die relevante Ertragsgröße zu ermitteln ist.

Über Jens Reddig

Der Autor: Jens Reddig, geboren 1975 in Hannover; Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH) in der Niedersächsischen Finanzverwaltung 1998; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück von 1998 bis 2002, Erstes Staatsexamen 2002; Magisterstudiengang Steuerwissenschaften an der Universität Osnabrück 2003 (LL.M.-Taxation); Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Oldenburg 2003 bis 2005, Zweites Staatsexamen 2005; seit 2006 Rechtsanwalt in Köln.