Volltextsuche nutzen

B O O K SCREENER

Aktuelle Veranstaltungen

Events
  • versandkostenfrei ab € 30,–
  • 6x in Wien und Salzburg
  • 6 Mio. Bücher
Menü
IV - was steht mir zu?Overlay E-Book Reader

IV - was steht mir zu?

Das müssen Sie über Rente, Rechte und Versicherung wissen

IV - was steht mir zu?Overlay E-Book Reader
E-Book (PDF) 33,99
E-Book (PDF)
33,99
inkl. gesetzl. MwSt.
EPDF sofort downloaden
Downloads sind nur in Österreich möglich!
Leitfaden zu E-Books
In den Warenkorb
Click & Collect
Artikel online bestellen und in der Filiale abholen.
Artikel in den Warenkorb legen, zur Kassa gehen und Wunschfiliale auswählen. Lieferung abholen und bequem vor Ort bezahlen.
Derzeit in keiner facultas Filiale lagernd. Jetzt online bestellen!
Auf die Merkliste

Veröffentlicht 2017, von Ueli Kieser bei Beobachter-Edition

ISBN: 978-3-03875-065-9
Auflage: 6. Aufl.
232 Seiten

 
...
Kurztext / Annotation
Wer sich neu und unerwartet mit dem Thema Invalidität auseinandersetzen muss, ist ganz besonders auf umfassende und verlässliche Informationen angewiesen. Dieser Beobachter-Ratgeber bietet beste Orientierung in einer völlig neuen und schwierigen Lebenssituation. Betroffene und Angehörige erfahren durch die Experten des Beobachters alles über Angebote, Rechte und Möglichkeiten, die invaliden Menschen offenstehen. Der Ratgeber erklärt, was die IV - die zentrale Versicherung bei Invalidität - leistet, wie das IV-Verfahren abläuft, welche Hilfsmittel bezahlt werden und wie man bei Hindernissen erfolgreich für seine Rente kämpft. Komplexe Sachverhalte wie das Zusammenspiel von Unfallversicherung, Krankenkasse, Pensionskasse, 3. Säule sowie Ergänzungsleistungen werden für Laien gut verständlich dargestellt. Berufsleute, Familienfrauen und Eltern invalider Kinder finden in diesem Buch kompetenten Rat für den Umgang mit Behörden, Abklärungsstellen und Versicherungsgesellschaften. Viele Beispiele aus der Praxis, fundierte Tipps, ein ausführliches Glossar und über 100 Adressen und Links machen den Ratgeber für invalide Personen, Angehörige, aber auch für Beratungsstellen im Kontakt mit Betroffenen zu einer wertvollen Unterstützung.

Ueli Kieser arbeitet als Rechtsanwalt in Zürich und ist spezialisiert auf Sozialversicherungen sowie Haftpflichtrecht. Jürg Senn arbeitet als Rechtsanwalt in Zürich und ist spezialisiert auf Sozialversicherungen sowie Haftpflichtrecht.

Textauszug

IV: die zentrale Versicherung bei Invalidität

Wer invalid wird, hat es in erster Linie mit der Invalidenversicherung - kurz IV - zu tun. Wer bei der IV versichert ist, welche Leistungen die Versicherung vorsieht und wie Sie zu diesen Leistungen kommen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Wer ist bei der IV versichert?

Die IV ist wie die AHV, mit der sie eng zusammengehört, eine obligatorische Versicherung; es gibt also kein Auswahlverfahren, man muss mitmachen, kann aber auch nicht «hinausgeworfen» werden. Obligatorisch versichert sind alle Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben oder hier erwerbstätig sind. Es genügt, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie Ausländerin oder Schweizer sind - die Kriterien sind für beide Personengruppen dieselben. Insofern ist die IV eine sehr soziale Versicherung.

Im Gegensatz zur beruflichen Vorsorge setzt die IV keinen bestimmten Mindestlohn voraus. Versichert ist also auch, wer für einen Hungerlohn zu arbeiten hat. Personen, die in der Schweiz wohnen, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind ebenfalls durch die IV geschützt.

Die IV ist eine typische Volksversicherung. Als solche schichtet sie in ganz erheblichem Ausmass Einkommen um. Die Unternehmerin mit einem Jahreseinkommen von einer Million zahlt den gleich hohen Prozentsatz als Beiträge wie der Teilzeitbeschäftigte, der jährlich nur zwanzigtausend Franken verdient. Zwar beeinflusst die Höhe der Beiträge in einem gewissen Ausmass die Rente; bei gleich langer Beitragszeit ist die Maximalrente aber nur doppelt so hoch wie die tiefste. Auch wer sein Erwerbsleben lang nur wenig verdiente und fast keine Beiträge einzahlte, erhält im Invaliditätsfall mindestens halb so viel wie die Grossverdienerin, die auf einem Millioneneinkommen Beiträge ablieferte. Auch dies eine sehr soziale Ausprägung der IV. Mehr dazu finden Sie auf Seite 73.

HAUSFRAUEN UND HAUSMÄNNER SIND VERSICHERT

Weil die Invalidenversicherung nicht darauf abstellt, ob jemand erwerbstätig ist oder nicht, sind auch Hausfrauen und Hausmänner in der IV abgedeckt. Eine Hausfrau beispielsweise, die psychisch erkrankt, erhält ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent (siehe Seite 68) ebenfalls eine Invalidenrente, auch wenn sie keinen Einkommensverlust erleidet. Zu oft geht das vergessen!

-

MARLENE Z. ARBEITET ALS VERKÄUFERIN und erzielt ein Einkommen von rund 2500 Franken monatlich. Auf diesem Lohn werden ihre AHV- und IV-Beiträge berechnet. Reto V., ein gut bezahlter Topmanager, bezahlt AHV- und IV-Beiträge auf einem Jahreseinkommen von rund 700 000 Franken. Beide werden mit 45 Jahren invalid. Frau Z. hat bis dahin Beiträge von vielleicht 60 000 Franken eingezahlt, Herrn V.s Beiträge machen rund 1,5 Millionen Franken aus. Die Invalidenrenten der beiden liegen aber gar nicht weit auseinander: Die Verkäuferin kann mit vielleicht 1500 Franken rechnen, während der Topmanager auf die Maximalrente von 2350 Franken kommt.

Mindestens drei Beitragsjahre sind für eine IV-Rente nötig

Zwar sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch der IV unterstellt. Doch das heisst noch nicht, dass sie in jedem Fall Anspruch auf Leistungen haben. Grundsätzlich reicht für viele Leistungen (z.B. berufliche Massnahmen) eine Mindestbeitragszeit von 12 Monaten. Um eine Invalidenrente erhalten zu können, müssen Versicherte jedoch mindestens drei volle Beitragsjahre aufweisen. Was heisst das? Die technische Umschreibung des Beitragsjahrs finden Sie im Kasten auf der nächsten Seite. Als Faustregel können Sie sich merken: Ein Beitragsjahr wird anerkannt, wenn Sie für mindestens elf Monate Beiträge bezahlt oder eine entsprechende Gutschrift erhalten haben.

Die Frage der drei Mindestbeitragsjahre stellt sich einerseits bei ganz jungen Berufsleuten, vor allem aber bei Menschen, die



Beschreibung für Leser
Unterstützte Lesegerätegruppen: PC/MAC/eReader/Tablet