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Cybercrime - Cyberversicherung

Beitrag von Mag. Lisa Katharina Promok


Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime. Die Angriffsszenarien werden technisch immer raffinierter. Der Fortschritt der IT verändert auch permanent die Art und Qualität der eingesetzten Tatmittel. Unternehmen können sich durch Cyberversicherungen vor Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten vor Cyberkriminalität absichern.


Cyberkriminalität steigt weltweit 

Geschäftsmodelle und Daten haben sich in die digitale Welt verlagert. Die Cyberkriminalität steigt weltweit seit Jahren stetig an. Allein vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 lässt sich laut KPMG Cyber- Security Studie 2023 ein Anstieg von 201 % im Bereich Cybercrime verzeichnen (siehe KPMG, Cyber Security Studie (2023), 28f). Österreichische Unternehmen kämpfen tagtäglich mit Cyberattacken, wobei 100 % der Befragten angaben, von Phishing betroffen zu sein. Cyberangriffe gehören somit zum Arbeitsalltag für österreichische Unternehmen. Anhand der Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass Cyberattacken für mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen eine Bedrohung der geschäftlichen Existenz darstellen.


Wie soll man sich gegen eine Cyberattacke schützen?

Prävention ist zunächst immer besser als Ersatz. Doch wenn ich bereits alle möglichen Präventionsmaßnahmen implementiert habe, was dann? Hilft möglicherweise eine Cyberversicherung, um die entstandenen Schäden abzudecken? Bei der Cyberversicherung handelt es sich um ein relativ neues Produkt, das auf bewährte Mechanismen zurückgreift. Häufige Schäden aus Cyberattacken sind Betriebsunterbrechungsschäden. Am Markt gängige Cyberversicherungsprodukte verfügen über einen Baustein zur Deckung der Betriebsunterbrechung. Die jeweilige Dauer sowie die konkrete Versicherungssumme im Fall der Betriebsunterbrechung ist individuell im Versicherungsvertrag geregelt. Häufig entstehen auch Kosten für IT-Forensiker:innen, PR- oder Rechtsberater:innen aufgrund eines Cyberangriffes. Diese Kosten sind regelmäßig auch von einer Cyberversicherung gedeckt.


Allheilmittel Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung ist kein Allheilmittel im Kampf gegen die immer stärker ansteigende Cyberkriminalität, denn wie andere Versicherungsprodukte kennt auch die Cyberversicherung Risikoausschlüsse und Obliegenheiten. Vor allem, was die Musterbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung (ABC 2018) des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs angeht, finden wir hier zahlreiche neue auslegungsbedürftige Begriffe in den zahlreichen Risikoausschlüssen. Auch die vom:von der Versicherungsnehmer:in zu erfüllenden Obliegenheiten sind oft nicht ausreichend determiniert. Cyberversicherungen weisen auch Schwachstellen auf, vor allem, was die Auslegung, Gefahrerhöhung, Obliegenheiten und Schadensabwicklung anbelangt. Die Praxiserfahrung der nächsten Jahre wird die Cyberversicherung maßgebend prägen.


Ein Praxisbeispiel

Ein Hackerangriff führt dazu, dass die Klimaanlage eines Serverraums ausgeschaltet wird, der Server überhitzt und infolgedessen Feuer fängt. Das Betriebsgebäude wird durch den Brand beschädigt, die Daten zerstört und das Unternehmen erleidet eine Betriebsunterbrechung. Mehrere Versicherungssparten sind in diesem Fall betroffen. Zum einen die Cyberversicherung, sofern eine solche abgeschlossen worden ist. Es besteht kein Versicherungsschutz für den Sachschaden am Gebäude, aber sehr wohl für die Beseitigung der Schadsoftware und die Datenwiederherstellung. Es liegt ein eingeschränkter Versicherungsschutz für den Betriebsunterbrechungsschaden und den Ersatz der Hardware vor, allerdings ist nur die cyberbedingte Betriebsunterbrechung versichert, nicht die Betriebsunterbrechung durch den entstandenen Gebäudeschaden. Zudem ist die Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung betroffen, die keinen Versicherungsschutz für die Beseitigung der Schadsoftware, Datenwiederherstellung und Hardware leistet, allerdings für die Gebäudeschäden und den Betriebsunterbrechungsschaden. Die technische Versicherung (nur sofern das Feuerrisiko mitversichert ist) bietet keinen Versicherungsschutz für den Sachschaden am Gebäude, allerdings besteht Deckung für den Ersatz der Hardware und die Kosten der Datenwiederherstellung. 

25. Mai 2023



Mag. Lisa Katharina Promok

ist Senior Scientist im Unternehmensrecht und leitet das Forschungsinstitut für Privatversicherungsrecht an der Paris Lodron Universität Salzburg.

 © leadersnet_rieck

 

Literatur zum Thema

Cyberversicherung Cyberversicherung

Veröffentlicht 2023
von Lisa Katharina Promok bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2389-5

Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime. Die Angriffsszenarien werden technisch immer raffinierter. Der Fortschritt in der IT verändert auch permanent die Art und Qualität der eingesetzten Tatmittel. Unternehmen können sich durch Cyberversicherungen vor Schäden im Zusammenhang mit ...