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Einführung der Dienstfreistellung zu Rehabilitationsbegleitung
Ab November 2023 haben Arbeitnehmer:innen einen neuen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern während eines Rehabilitationsaufenthaltes. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen hierzu zusammengefasst.
Die Dienstfreistellung kann pro Kind für vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dies nur von einem der Elternteile gleichzeitig, außer es ist aus therapeutischen Gründen die Teilnahme beider Eltern notwendig. Auch wenn beide Eltern die Freistellung gleichzeitig in Anspruch nehmen, beträgt die Höchstdauer insgesamt vier Wochen. Die Elternteile können die Freistellung aber auch untereinander teilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche betragen muss. Der neue § 14e AVRAG stellt auch ausdrücklich klar, dass die Freistellung zur Rehabilitationsbegleitung nicht im selben Anlassfall im Zusammenhang mit einer Freistellung wegen eines wichtigen Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Abs 3 AngG, § 1154b Abs 5 ABGB oder einer Pflegefreistellung nach § 16 UrlG in Anspruch genommen werden kann.
Zur Inanspruchnahme der Freistellung, muss der/die Arbeitnehmer:in innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bestätigung über die Genehmigung des Rehabilitationsaufenthaltes diese dem/der Arbeitgeber:in vorlegen und ihn/sie über den geplanten Beginn und die geplante Dauer informieren.
Arbeitnehmer:in, die die Freistellung gem §14e AVRAG in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Sie können daher ab Bekanntgabe der Inanspruchnahme bis zu vier Wochen nach deren Ende nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichtes gekündigt oder entlassen werden.
Es handelt sich bei der Freistellung gem § 14e AVRAG um eine Dienstfreistellung ohne Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber:in. Der/die Arbeitnehmer:in können aber zukünftig gem § 21c Abs 3 Bundespflegegeldgesetz Pflegekarenzgeld für die Zeit der Freistellung beantragen.
Mag.a Judith Morgenstern
Selbständige Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; zahlreiche Fachpublikation; Trainerin für Arbeitsrecht.
Mag. Dr. Remo Sacherer, LL.M.
Rechtsanwalt und Gründungspartner der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; Lektor für Arbeitsrecht an der WU Wien; Vortragender sowie Trainer für Arbeitsrecht ua beim WIFI Wien; zahlreiche Fachpublikationen.
Literatur zum Thema
Beispiele, Web- und Praxistipps Grafiken und Tabellen Prüfungsfälle und -fragen mit Lösungen Arbeitsvertragsmuster Berechnungsbeispiele
Veröffentlicht 2023
von Remo Sacherer bei Facultas
ISBN: 978-3-7089-2278-2
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