Volltextsuche nutzen
- versandkostenfrei ab € 30,–
- 6x in Wien und Salzburg
- 6 Mio. Bücher
Neues Gesetz zum Whistleblowing
Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ist seit 25.2.2023 in Kraft und bringt die lang erwartete Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie. Unternehmen werden dadurch verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzurichten, um es insbesondere ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, in einem rechtlich geschützten Rahmen Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften zu melden.
1. Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten?
2. Wer ist durch das HSchG geschützt?
Vom Schutz sind insbesondere Meldungen in folgenden Bereichen umfasst:
• Öffentliches Auftragswesen;
• Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
• Produktsicherheit und -konformität;
• Verkehrssicherheit;
• Umweltschutz;
• öffentliche Gesundheit;
• Verbraucherschutz;
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen und
• Verhinderung und Ahndung von bestimmten Korruptionsstraftaten
Die Meldung von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften (wie zB Arbeitszeitverletzungen oder Verstöße gegen das LSD-BG) ist vom Schutz des HSchG nicht erfasst.
Im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen bei kleineren Unternehmen gilt der Schutz des HSchG ausnahmsweise dann, wenn gegen bestimmte ausdrücklich genannte Unionsvorschriften insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte, Finanzmärkte oder Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen wird.
2.2. Zu beachten ist, dass Hinweisgeber:innen nur dann geschützt sind, wenn sie auf Grundlage der ihnen vorliegenden Informationen hinreichende Gründe dafür haben, anzunehmen, dass die Hinweise, die sie geben, wahr sind und in den Anwendungsbereich des HSchG fallen.
3. Welchen Schutz gibt es für Hinweisgeber:innen?
Hinweisgeber:innen sind von den Arbeitgeber:innen aber auch vor Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder anderen Formen der Ausgrenzung zu schützen. Ebenso unzulässig sind Handlungen, die bei der hinweisgebenden Person zu einer Rufschädigung führen oder sie sonst an den „Pranger“ stellen.
3.2. Werden derartige Vergeltungsmaßnahmen gesetzt, muss der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt werden und hat der:die Hinweisgeber:in gegenüber dem Unternehmen bzw dem „Schädiger“ Anspruch auf Ersatz eines etwaigen Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. In diesem Zusammenhang vorgenommene Beendigungen von Dienstverhältnissen sind unwirksam.
4. Drohen Strafen bei Verstößen gegen das HSchG?
4.2. Bestimmte inhaltliche Verstöße gegen das HSchG stellen aber eine strafbare Verwaltungsübertretung dar. Eine solche begeht einerseits der:die Hinweisgeber:in selbst, der:die wissentlich einen falschen Hinweis gibt. Andererseits steht unter Strafe, wer die hinweisgebende Person, deren Unterstützer oder Personen im Umkreis der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit der Hinweisgebung behindert oder zu behindern versucht, wer eine der verbotenen Vergeltungsmaßnahmen setzt oder die Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit verletzt.
Solche Verwaltungsübertretungen sind mit Geldstrafen von bis zu EUR 20.000,00, im Wiederholungsfall von bis zu EUR 40.000,00 zu bestrafen, sofern die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist. Diese Verwaltungsstrafen treffen nicht nur die Arbeitgeber:innen, sondern können auch über Einzelpersonen (wie zB Kolleg:innen oder Vorgesetzte der hinweisgebenden Person) verhängt werden, die gegen die Bestimmungen des HSchG verstoßen.
Mag.a Judith Morgenstern
Selbständige Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; zahlreiche Fachpublikation; Trainerin für Arbeitsrecht.
Mag. Dr. Remo Sacherer, LL.M.
Rechtsanwalt und Gründungspartner der Arbeitsrechtsboutique MOSA Rechtsanwälte in Wien; Lektor für Arbeitsrecht an der WU Wien; Vortragender sowie Trainer für Arbeitsrecht ua beim WIFI Wien; zahlreiche Fachpublikationen.
Literatur zum Thema
HinweisgeberInnenschutzgesetz • Erläuternde Bemerkungen • Whistleblower-RL • Erwägungsgründe
Veröffentlicht 2023
von Sascha Jung, Christian Kern, Stefan Zischka bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2395-6
Die Gesetzesausgabe ordnet in übersichtlicher und farblich hervorgehobener Weise • die einzelnen Paragrafen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) samt der Erläuternden Bemerkungen sowie • die entsprechenden Artikel der Whistleblower-RL samt zugeordneten Erwägungsgründen und ...
Beispiele, Web- und Praxistipps Grafiken und Tabellen Prüfungsfälle und -fragen mit Lösungen Arbeitsvertragsmuster Berechnungsbeispiele
Veröffentlicht 2023
von Remo Sacherer bei Facultas
ISBN: 978-3-7089-2278-2
Aktuell - Informativ - Praktisch Aktuell: Jährlich neu und immer up to date! Mit den neuen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter:innen, den Neuerungen beim Lohn- und Sozialdumping, den Regelungen zum Homeoffice sowie den aktuellen Sozialversicherungswerten 2022. Informativ: Alles, was Studierende ...
BMD PV Profi – Personalverrechnung topaktuell und praxisnah
erscheint 4x jährlich
ISSN
Fachzeitschrift für Rechts- und Praktikerfragen in Zusammenhang mit Personalverrechnung. BMD PV Profi informiert praxisnah und umfassend über alle Neuerungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, relevante Judikatur sowie wichtige Themen aus Kollektivverträgen. Darüber hinaus finden sich Hilfestellungen für BMD-Anwender:innen.